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Allgemeine Geschäftsbedingungen Generatio GmbH

1. Allgemeines

1.1 generatio ist in allen Dokumenten, Kommunikationsmitteln, Ansprachen und Geschäftskontakten gleichzusetzen mit Generatio GmbH.

1.2 Geschäftspartner ist die Person/Organisation, die bei generatio Leistungen beauftragt oder nachfragt.

1.3 Vertrag bezieht sich auf alle zwischen generatio und dem Geschäftspartner schriftlich, mündlich oder über die websites von Generatio vereinbarten Aufträge zur Leistungserbringung gemäß nachfolgenden Bestimmungen einschließlich Beratungsleistungen und eventueller Nachtrags-und Ergänzungsleistungen.

1.4 Spezifische vertragliche Vereinbarungen in Schriftform zwischen generatio und einem Geschäftspartner ergänzen diese AGB in den darin genanntenPunkten.

1.5 Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Geschäftspartners bedürfen zur Anwendung der schriftlichen Zustimmung von generatio.

2. Vertragsabschluss

Maßgeblich für den Umfang der Dienstleistungen und Lieferungen ist jeweils der erteilte und von generatio angenommene Auftrag. Das etwaige vorangegangene Angebot der generatio ist freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung oder die Lieferung zustande.

2.1 Die auszuführenden Leistungen, deren Nutzung und Gültigkeit ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis der Preisliste, aus den im Shop angebotenen Artikeln oder einem zwischen generatio und dem Geschäftspartner erstellten individuellen, schriftlich niedergelegten, Leistungskatalog.

2.2 Bei Verträgen, die zur Ausführung das Einreichen einer Probe erfordern, beginnt der Vertrag mit der Registrierung der Probe bei generatio. Bei Aufträgen, die auf bereits bei generatio vorliegenden Proben aufbauen, beginnt das Vertragsverhältnis mit Einreichen der vollständigen Auftragsbeschreibung durch den Geschäftspartner bei Generatio. Verträge zu Aufträgen, die sich ausschließlich auf von generatio betreute Daten stützen, beginnen mit dem Einreichen der Auftragsdaten.

2.3 Für die Nutzung des Online-Angebotes von generatio zur Auftragserteilung ist eine Registrierung erforderlich. Für das Zustandekommen eines Vertrages gilt 2.2. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass seine Zugangsdaten nicht missbräuchlich zur Erteilung von Aufträgen an generatio verwendet werden. Alle Aufträge, die über ein Nutzerkonto von generatio veranlasst werden, werden als von dem jeweiligen Kontoinhaber stammend gewertet und verpflichten den Inhaber des Kontos zur Vergütung der veranlassten Aufträge.

2.4 Die im Rahmen eines Vertrages von generatio auszuführenden Leistungen legt der Auftraggeber durch sein Anschreiben oder durch Auswahl im Nutzerkonto verbindlich fest.

2.5 Der Abschluss eines Vertrages verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung der für die beauftragten Leistungen anfallenden Vergütung.

2.6 generatio ist berechtigt, unabhängig vom Wege der Auftragserteilung, zu einem Auftrag eine Vorauszahlung in Höhe des gesamten zu erwartenden Vergütungsanspruches zu verlangen.

2.7 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu bestehenden Aufträgen auf Veranlassung des Geschäftspartners bedingen einen neuen Vertrag.

2.8 Änderungen eines Vertrages einschließlich Ergänzungen und Nebenabreden sowie Änderungen dieser Schriftformklausel sind unwirksam, wenn sie nicht schriftlich vereinbart wurden.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro, soweit nicht eine andere Währung vereinbart ist. Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise. Sofern keine Angabe erfolgt ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Kosten für Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Kunden und werden in der Rechnung ebenfalls gesondert ausgewiesen. Bei Versendungen ins Ausland werden zusätzlich noch Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben gesondert ausgewiesen.

Rabattregelungen unterliegen einer individuellen, eigenständigen Vereinbarung. Die für Nutzer des Online-Systems von generatio jeweils geltenden Preise sind in den jeweiligen Nutzerkonten aufgeführt.

 

4. Pflichten des Geschäftspartners

4.1 Der Geschäftspartner ist verpflichtet die zur Erfüllung der Vertragsinhalte erforderlichen Anforderungen an Proben und Daten sicherzustellen. Aufgrund fehlerhafter Proben und/oder Daten unbrauchbare oder falsche Ergebnisse bedingen keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzleistung.

4.2 Bei Aufträgen, bei denen sich herausstellt, dass die dafür vorgesehene Probe zur Erfüllung des Auftrages nicht oder nur teilweise verwendet werden kann, erstreckt sich der zugehörige Vertrag auf die bearbeiteten Teilleistungen.

5. Zeitlicher Rahmen der Leistungserbringung - Ausfälle - Ergebnismitteilung

5.1 generatio bemüht sich die Leistungen im dafür üblichen zeitlichen Rahmen bzw. innerhalb des vereinbarten Zeitfensters zu erbringen. Ein Anspruch auf Einhaltung bestimmter Fristen bestehtnicht.

5.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Erfüllung besteht. Sollte die Ausführung aus technischen Gründen verzögert werden, oder unmöglich sein, wird der Geschäftspartner darüber informiert.

5.3 Technisch bedingte Verzögerungenoder Ausfälle auf Grund von fehlerhaften Probenmaterialien berechtigen nicht zur Kürzung des vereinbarten Entgeltes. Scheitert die Erfüllung auf Grund von fehlerhaften Arbeiten von generatio erfolgt keine Berechnung der geleisteten Arbeiten, etwaige Vorauszahlungen werden zurückerstattet.

5.4 Ist generatio laut Auftrag verpflichtet, die Ergebnisse der Tätigkeit schriftlich darzulegen, so ist nur die schriftliche Darstellung der Ergebnisse maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte auch von Erfüllungsgehilfen von generatio im Rahmen eines solchen Auftrages sind stets unverbindlich. generatio ist frei in der Form der Ergebnismitteilung.

5.5 Ergebnisse werden ausschließlich dem Geschäftspartner, oder einer von diesem bevollmächtigten Person, mitgeteilt. Bei Online zur Verfügung gestellten Ergebnissen finden die Kontaktdaten Anwendung, die der Geschäftspartner bei seiner Registrierung angegeben hat

6. Widerruf

6.1 Der Geschäftspartner erkennt an, dass es sich bei den bei generatio beauftragten Leistungen um Arbeiten handelt, die für baldmöglichste Ergebnismitteilung mit der Registrierung der Probe bzw. mit Eintreffen der Auftragsdaten beginnen müssen.

6.2 Der Widerruf einer bei generatio beauftragten Leistungserbringung kann daher nur ausgesprochen werden, wenn Sie mit einer neu zur Registrierung angemeldeten Probe in Zusammenhang stehen UND die betroffene Probe noch nicht bei generatio registriert wurde.

6.3 Bei Online erteilten Aufträgen gilt gesetzlich ein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Der Geschäftspartner erkennt an, dass die überein Nutzerkonto erteilten Aufträge Leistungen nach seinen Anforderungen im Sinne des Gesetzes sind und das Widerrufsrecht daher nicht anwendbar ist.

7. Rechnungslegung - Leistungserbringung

7.1 Für die sich aus einem Vertrag ergebenden Vergütungen gelten die Fälligkeiten auf den zugehörigen Rechnungen. Verzug ist ohne gesonderte Nachricht gegeben, wenn 30 Tage nach Rechnungsdatum der Zahlungseingang nicht erfolgt ist.

7.2 generatio ist berechtigt bei einem Verzug zuzüglich zum Rechnungsbetrag Zinsen von 8% über dem zum Zeitpunkt des Verzugs geltenden Basiszinssatz zu verlangen.

7.3 Die Rechnungsstellung im Online-Nutzerkonto erfolgt im Rahmen des Kassenvorgangs, der die Auftragserteilung abschließt. Der sich ergebende Rechnungsbetrag wird dabei sofort über die dort verfügbaren Bezahlverfahren eingezogen. Die Rechnung wird im Nutzerkonto bereitgestellt und an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.

7.4 Online bestellte Leistungen gelten mit der Bestellung als abgenommen. Das Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum. Es gelten die Bedingungen zu Haftung und Gewährleistung (siehe 8)

7.5 Im Falle einer Rücklastschrift zu bereits erteilten Aufträgen, ist generatio berechtigt, den aus den erbrachten Leistungen geschuldeten Betrag, die von der Bank erhobenen Rücklastschriftgebühren zuzüglich einer Aufwandsentschädigung EUR 25,00 € (netto), dem Nutzerkonteninhaber in Rechnung zu stellen.

 

8. Haftung - Gewährleistung

8.1 Für die Richtigkeit der von generatio übermittelten Ergebnisse besteht keine Gewährleistung. Der Geschäftspartner erkennt an, dass Ergebnisse der molekulargenetischen Diagnostik mit Fehlern behaftet sein können, die generatio nicht ersichtlich sind. Zeigt sich ein solcher Fehler nach Übergabe der Ergebnisse, korrigiert generatio die entsprechenden Befunde. Sofern möglich und erforderlich erfolgt eine kostenlose Nachbesserung. Ist diese nicht möglich erfolgt eine Ersatzleistung, die sich auf den Rechnungswert des fehlerhaften Auftrages beschränkt.

8.2 generatio haftet für Schäden, die durch eine einfache fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind. Die Haftung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Des Weiteren gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern generatio die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

8.3 Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen bei Dienstleistungen sowie Mängelansprüche, etwaige Aufwendungsersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren in zwölf Monaten ab Vertragsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche für Schäden an Leib und Leben sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatz, groben Verschuldens und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

8.4 Der Geschäftspartner haftet gegenüber generatio für alle Schäden, welche aus vorsätzlich oder fahrlässig falscher oder unvollständiger Auftragserteilung einschließlich falscher oder unvollständiger Daten-und Unterlagenübermittlung resultieren.

9. Datenschutz - Schutz geistigen Eigentums

9.1 Der Geschäftspartner darf die im Rahmen eines Vertrages von generatio angefertigten Stellungnahmen, Berichte, Zeichnungen, Berechnungen etc. nur für eigene Zwecke verwenden. Eine anderweitige, insbesondere kommerzielle, Verwendung, ist ohne schriftliche Zustimmung von generatio untersagt und werden als Verletzung des geistigen Eigentums von generatio betrachtet.

9.2 Offenbare Unrichtigkeiten wie z. B. Schreib-, Rechenfehler oder formelle Mängel schriftlicher Äußerungen darf generatio jederzeit, auch gegenüber Dritten, berichtigen.

9.3 Alle Daten des Geschäftspartners werden ausschließlich zur Ausführung der durch den Vertrag vereinbarten Leistungen verwendet. Die Speicherung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

9.4 Für detaillierte Informationen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese ist in der jeweils veröffentlichen Fassung gültig. Die dort getroffenen Regelungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. Verfügungsrechte

10.1 Die bei der Einreichung einer Probe durch den Einsender benannten Eigentums- und Verfügungsrechte (Auftraggeber, Ansprechpartner, Eigentümer, Besitzer, Rechnungsempfänger, Zuchtvereinszugehörigkeit) zu einer Probe und den daraus erzielten Untersuchungsergebnissen werden angewendet.

10.2 Der Geschäftspartner ist für die Anzeige des Übergangs von Eigentumsrechten verantwortlich.

10.3 Eingesandtes Probenmaterial, das nicht einem Vertrag zur Einlagerung unterliegt, geht in das Eigentum von generatio über, es besteht kein Anspruch auf Rücksendung.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Einzelverträge lässt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die den in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsparteien am besten entspricht.

 

Heidelberg, den 15.02.2021